Allgemein


Sportanlagen wieder geöffnet: Fußballtraining (unter Auflagen), Tennis und Gymnastik/Yoga wieder erlaubt! (aktualisierter Trainingsplan!)

erstellt am: 30.06.2020 | von: SVL

Die neueste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona Virus erlaubt den Sportvereinen in Niedersachsen ab dem 06.05 wieder die Ausübung von kontaktlosem Sport im Freien!
Auch wir als Verein haben uns dazu Gedanken gemacht und im Anschluss ein sinnvolles Konzept erstellt, welches nun den Mannschaften/Gruppen ein Training unter bestimmten Voraussetzung  ermöglicht.


Unter anderem wird einen ständigen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen vorgeschrieben sowie die Nutzung von Duschen & Umkleidekabinen untersagt. Zudem darf nur ohne ledigliche Form von Wettbewerb trainiert werden (Körperkontakt). Die komplette Richtlinie finden ihr unten als PDF oder als Text zum Nachlesen.
Der nachfolgende Trainingsplan ist zwingend einzuhalten!

Alle wichtigen Hygienevorschriften des NFV zum Wiedereinsteig in den Trainingsbetrieb findet ihr hier:
https://www.nfv-emsland.de/downloads/allgemeines/

Corona_Richtlinien für den Trainingsbetrieb des SV Listrup PDF

Trainingsplan SVL Corona Pandemie PDF

Richtlinien für den Trainingsbetrieb des SV Listrup ab dem 18.05.2020

  1. Erkrankte Spieler dürfen das Sportgelände nicht betreten und am Training teilnehmen (insbesondere bei Husten, Schnupfen, Fieber).

  2. Jeder Trainer hat eine Liste zu führen, in der einzutragen ist, welcher Spieler, Trainer und Betreuer an welchem Trainingstag teilgenommen hat. Diese Liste ist sechs Wochen aufzubewahren.

  3. Der Mindestabstand von zwei Metern muss immer zu allen Personen auf dem Sportgelände eingehalten werden! Also auch auf dem Platz. Das bedeutet, dass insbesondere keine Zweikämpfe, Partnerübungen oder ähnliches durchgeführt werden dürfen!

  4. Es sind keine Wettkampfsimulationen zulässig! Es dürfen keine Trainingsspiele, mannschaftsinterne Turniere, Freundschaftsspiele etc. durchgeführt werden (auch nicht in Kleinstgruppen wie „Zwei-gegen-zwei“!).

  5. Auf Fahrgemeinschaften zum Training soll verzichtet werden.

  6. Fußballmannschaften betreten und verlassen das Sportgelände über die Einfahrt zu der „neuen“ Erweiterungsfläche (an der Straße „Zum Kamphook“). Autos und Fahrräder können neben dem Streifen mit den neu angepflanzten Obstbäumen geparkt werden.

  7. Das Betreten und Verlassen des Fußballplatzes muss immer auf direktem Weg erfolgen. Nachfolgende Mannschaften dürfen den Platz erst betreten, wenn die andere Mannschaft komplett vom Platz ist.

  8. Übrige Sportgruppen (Yoga, Gymnastik) betreten das Sportgelände über den Haupteingang (von der Straße „Zum Sportplatz“).

  9. Die Garage mit den Bällen und Trainingsmaterialien soll nur von den Übungsleitern betreten werden. Sie ist einzeln zu betreten!

  10. Das Nutzen der Duschen und Umkleideräume ist untersagt! Toiletten sind zugänglich und einzeln zu betreten und entsprechend der geltenden Hygienevorschriften zu nutzen.

  11. Auf dem gesamten Sportgelände ist der Verzehr von Speisen und Getränken verboten. Ausgenommen sind selbstmitgebrachte antial-koholische Getränke während des Trainings.
    Bringen Kinder Getränkeflaschen mit zum Training, sollten diese zuvor mit dem Namen des Kindes beschriftet werden.

  12. Vor, während und nach dem Training sind keine Mannschaftsevents (Grillfeiern, Beisammensein etc.) auf dem Vereinsgelände gestattet!

  13. Die allgemeinen Hygieneregeln wie häufigeres Händewaschen, gegebenenfalls Hände desinfizieren, usw. sind zu beachten.

  14. Bei zwingend notwendigem näherem Kontakt (z.B. Behandlung eines verletzten Spielers) sind ein Mund-Nasen-Schutz und Einmalhand-schuhe zu tragen. Beides ist von den Trainern/ Übungsleitern mitzubringen.

  15. Es sind keine Zuschauer (Eltern, Großeltern, Geschwister, … ) beim Training zugelassen. Der jeweilige Übungsleiter hat mögliche Zu-schauer darauf hinzuweisen, dass sie das Sportgelände verlassen müssen. Andernfalls kann das Training nicht fortgesetzt werden.

  16. Die mit dem Vorstand (Jonas Berger) vereinbarten Trainingszeiten mit Platzbelegung sind bindend und dürfen NICHT eigenständig geändert werden.

  17. Jeder Trainer / jedes Trainerteam entscheidet selbst, ob er/es unter den oben aufgelisteten Maßgaben das Training eigenverantwortlich durchführen will. Wir bitten um verantwortungsvolles Verhalten. Sollte ein Trainer(-team) sich dazu entscheiden, die Risiken für sich selbst und sein Umfeld und/oder die Verantwortung nicht überneh-men zu wollen, so wird diese Entscheidung von allen Beteiligten akzeptiert. Sofern sich ein Trainer(-team) für die Durchführung des Trainings unter diesen Bedingungen entscheidet, hat er/es durch Unterschrift(en) unter dieses Richtlinien zu bestätigen, dass diese Richt-linien zur Kenntnis genommen und beachtet werden.

  18. Die Teilnahme am Training ist für alle Beteiligten freiwillig.

  19. Corona-Beauftragter des Vereins ist Werner Plüth, Tel. 0171/ 9213298. Seinen Weisungen im Hinblick auf diese Richtlinien ist Folge zu leisten.

  20. Bitte beachtet, dass bei Verstößen gegen die oben aufgeführten Regeln die betreffende Mannschaft oder möglicherweise sogar alle Mannschaften vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden können.


Vorstand des SV Listrup e.V.