Das Land Niedersachsen hat zum 06. Juli 2020 seine Corona-Verordnung erneut angepasst. Fußball als Kontaktsport ist demzufolge erlaubt, wenn er in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt. Das bezieht sich allerdings nur auf den Trainingsbetrieb. Für diesen Fall sind die Kontaktdaten der einzelnen Personen der Kleingruppe zur Nachverfolgung nach dem üblichen Muster zu erheben. Der Mindestabstand entfällt und beispielsweise eine enge Manndeckung ist erlaubt. [Untersagt bleiben indes weiterhin Spiele gegen Teams anderer Vereine.]
Dementsprechend ist auch nahezu uneingeschränktes Training auf dem Sportplatz des SVL wieder möglich. Zu beachten sind jedoch weiterhin folgende Regeln:
- Die Mitglieder der Trainingsgruppe müssen für jedes Training vom Trainer, Betreuer oder einem sonstigen Verantwortlichen der Trainingsgruppe dokumentiert werden, damit im Fall der Fälle Infektionen lückenlos nachverfolgt werden können. Ohne Dokumentation der Teilnehmer ist ein Training nicht möglich.
- Abgesehen von der Sportausübung in der Gruppe, also vor und nach dem direkten Training, sind die üblichen Abstands- und Hygieneregeln insbesondere zu Nicht-Gruppenmitgliedern unbedingt einzuhalten.
- Die Kabinen dürfen genutzt werden, allerdings maximal mit der an jedem Raum angeschlagenen Höchstzahl an Personen. Geräte- und Toilettenräume sind nur einzeln zu betreten.
Die Duschräume bleiben vorerst gesperrt. Zwar ist grundsätzlich die Nutzung von Duschräumen wieder zulässig. Da die Duschen jedoch nun über mehrere Monate nicht genutzt wurden, wird zunächst eine Untersuchung auf Legionellen vorgenommen. Erst nach ausdrücklicher Freigabe sind die Duschen wieder nutzbar!!! - Der Verzehr von Speisen und Getränken ist außerhalb geschlossener Räume unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m möglich.
Update:
Nach einer erneuten Rechtsänderung, die ab Montag, den 13. Juli 2020 gilt, dürfen unterschiedliche Fußballmannschaften in Wettkämpfen wieder gegeneinander antreten. Dabei ist die Zahl von 30 beteiligten Personen weiterhin nicht zu überschreiten. Es dürfen maximal 50 Zuschauer anwesend sein.