Lottoclub – Statuten


Satzung des Lottoclubs SV Listrup

§ 1 Zweck

Zweck des Lottoclubs SV Listrup ist das Betreiben einer Lottospielgemeinschaft. An etwaigen Gewinnen wird der SV Listrup gem. § 6 beteiligt und dadurch gefördert.

 

§ 2 Mitglieder

Der Lottoclub besteht aus maximal 49 Mitgliedern, von denen jedes Mitglied Inhaber einer Zahl von 1 bis 49 ist. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zuteilung einer freien Zahl ab dem Zeitpunkt der Zuteilung und endet, sofern nicht ausdrücklich ein konkretes zukünftiges Austrittsdatum vereinbart wird, unmittelbar mit der Austrittserklärung gegenüber dem zuständigen Spielleiter.

 

§ 3 Spielleiter

Der Spielleiter ist ein Mitglied des Lottoclubs und wird für unbestimmte Zeit vom Vorstand des SV Listrup ernannt.

 

§ 4 Spielbetrieb

Der Lottoclub beteiligt sich an der Samstagsziehung 6 aus 49 des deutschen Lottoblocks. Es werden 8 Blöcke mit folgenden Zahlen getippt:

1.Block:

1, 15, 19, 27, 43, 47

 

2.Block:

4, 9, 23, 30, 40, 45

 

3.Block:

8, 17, 19, 32, 39, 42

 

4.Block:

7, 12, 22, 29, 35, 45

 

5.Block:

5, 9, 17, 27, 43, 45

 

6.Block:

4, 13, 23, 30, 40, 49

 

7.Block:

7, 12, 19, 32, 39, 46

 

8. Block:

14, 19, 22, 29, 35, 40

Zusätzlich wird an den Spielen “Super6“ und “Spiel77“ teilgenommen.

 

§ 5 Beitrag

Der Beitrag beträgt je Mitglied 1,- € pro Woche. Der Spielleiter hat einmal im Jahr über die Kontostände der Mitglieder abzurechnen. Der Beitrag wird fällig einen Monat nach Mitteilung des Sollstandes. Wird der Sollstand nicht innerhalb dieser Zeit ausgeglichen, scheidet das Mitglied ohne weitere Mitteilung aus dem Lottoclub aus und nimmt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr am Gewinn teil. Die Verpflichtung zum Ausgleich des Sollstandes bleibt bestehen. Befindet sich das Konto zum Abrechnungszeitpunkt im Haben, kann das Mitglied Auszahlung des Guthabens verlangen. Die Abrechnung des Spielleiters kann vom Vorstand des Sportvereins überprüft werden.

 
§ 6 Gewinne der einzelnen Mitglieder

Die 6 Mitspieler, dessen Zahl in der jeweiligen Samstagsziehung gezogen wird, bekommen jeweils 4,- € als Gewinn auf ihrem Konto gutgeschrieben.

 

§ 7 Gewinne der Spielgemeinschaft

a) Gewinne bis 500,- €

Die Gewinnsumme wird zur freien Verfügung an den SV Listrup ausgezahlt.

 

b) Gewinne über 500,- €

Die Gewinnsumme wird zu 50 Anteilen aufgeteilt und an die 49 Mitspieler sowie als fünfzigsten Anteil an den SV Listrup ausgezahlt.

 

§ 8 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen können mit einfacher Mehrheit der auf einer Versammlung des Lottoclubs anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Eine Versammlung soll alle zwei Jahre stattfinden. Über den Termin und den Ort der Versammlung sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vorher durch Aushang im Info-Kasten bei Oldeweme zu informieren. Der Spielleiter kann seine Mitglieder darüber hinaus schriftlich informieren.